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VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktsystem; Tattagprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinen Urteilen vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07 BVerwGE 132, 57; Az. 3 C 3/07 BVerwGE 132, 48; Az. 3 C 34/07, DAR 2009, 104 (Leitsatz)) für dieses sog. Tattagprinzip entschieden.Dem stehen jedoch die Gründe dieser Entscheidung und insbesondere auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07) entgegen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Az. 3 C 21/07 betrifft eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG.
Wenn bereits ein Absinken des Punktestandes unter 18 Punkte infolge einer Tilgung von Punkten dazu führte, dass die einmal begründete und nach dem Verständnis des Gesetzgebers unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung ohne Weiteres wieder entfiele, würden die strengen Voraussetzungen des Gesetzgebers für eine erneute Teilnahme eines Mehrfachtäters am Kraftfahrverkehr unterlaufen (vgl. § 4 Abs. 10 StVG, BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 21/07 RdNr. 20).
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
In der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (Az. 3 C 34/07) sei nur eine Aussage dahingehend getroffen worden, dass das Tattagprinzip bei der Ermittlung des für einen Punkteabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes maßgeblich sei.Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinen Urteilen vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07 BVerwGE 132, 57; Az. 3 C 3/07 BVerwGE 132, 48; Az. 3 C 34/07, DAR 2009, 104 (Leitsatz)) für dieses sog. Tattagprinzip entschieden.
Der Antragsteller will aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (Az. 3 C 34/07) herleiten, dass das Tattagprinzip nur für die Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes heranzuziehen ist.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung mit dem Az. 3 C 34/07 ausgeführt hat, werden in § 4 StVG unterschiedliche Formulierungen verwendet, um festzulegen, bei welchem Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt bestimmte Maßnahmen zu ergreifen haben oder wann schon kraft Gesetzes bestimmte Rechtsfolgen eintreten.
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
Die Frage, auf welchen Zeitpunkt insoweit abzustellen ist, hängt in erster Linie von den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts ab (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
Die Frage, auf welchen Zeitpunkt insoweit abzustellen ist, hängt in erster Linie von den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts ab (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.). - VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
Dieser Rechtsansicht schließt sich der Senat an (vgl. auch Beschluss vom 3.5.2010 Az. 11 CS 09.3149).
- VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen …
Bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (Az. 11 CS 09.3149, RdNr. 23) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor diesem Hintergrund seine frühere Auffassung, bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungen der Fahrerlaubnis komme es auf die im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung bestehende Sach- und Rechtslage an, ausdrücklich aufgegeben (vgl. zu diesem Fragenkreis auch BayVGH vom 5.5.2010 Az. 11 CS 10.290, RdNr. 18).